Einkommensteuer für Franchisenehmer
Einkommensteuer für Franchisenehmer Franchisenehmer sind selbständige Unternehmer, auch wenn ihnen Aufgaben wie beispielsweise die Entwicklung von Konzepten und Marketingstrategien vom Franchisegeber abgenommen werden und sie mit dem Franchisegeber eine Partnerschaft eingehen. Und so müssen auch Franchisenehmer wie andere Unternehmer Steuern und Abgaben wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer an das Finanzamt abführen. Doch auch die Einkommensteuer gehört zu den Erhebungsformen für Selbständige. Was Unternehmer dabei beachten müssen, erklären wir im Folgenden. Einkommensteuer - in Kürze erklärt Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Es handelt sich bei der Einkommensteuer um eine direkte Steuer. Während bei Arbeitnehmern die Lohnsteuer vom Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt abgeführt wird, funktioniert die Abführung der Einkommensteuer bei Selbständigen etwas anders. Sie müssen die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer selbst oder mithilfe eines Steuerberaters berechnen. Bei der Berechnung dient die Einkommensteuer aus dem Vorjahr zur Orientierung. Wer neu gründet oder geänderte Einnahmen erwartet, muss eine möglichst genaue Schätzung anstellen. Die Höhe der Summe muss anschließend dem Finanzamt gemeldet werden. Das Finanzamt zieht den entsprechenden Betrag ein bzw. der Selbständige überweist den Betrag. In der Regel erfolgt die Zahlung der Einkommensteuer für Selbständige in Form einer Vorauszahlung, die quartalsweise getätigt wird. Natürliche Personen sind nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) dazu verpflichtet, ihr gesamtes Einkommen aus selbständigen und nichtselbständigen Tätigkeiten zu versteuern. Dies gilt auch, wenn die selbständige Tätigkeit nur eine Nebentätigkeit ist. Grundprinzipien des Einkommensteuergesetzes Das EStG funktioniert nach den folgenden Prinzipien:
- Besteuert wird nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
- Besteuert wird progressiv, also gestaffelt in Abhängigkeit vom Einkommen. Konkret bedeutet dies, je mehr jemand verdient, umso höher ist der Steuersatz.
- Besteuert wird das globale Gesamteinkommen in dem Land, in dem der Wohnsitz des Steuerzahlers liegt (Welteinkommensprinzip).
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