Franchisenehmer

Glossar
Glossar: Franchisenehmer

Ein Franchisenehmer ist aus zwei Sichten zu betrachten.

Zum einen ist da der rechtliche Aspekt, in dem ein Franchisenehmer als selbstständiger Unternehmer gewertet wird. Neben einer Änderung des Versicherungsschutzes, bedeutet das, dass der Franchisenehmer von seinem Franchisegeber haftbar gemacht werden kann. In der Regel gehen Franchisegeber den Franchisevertag als juristische Person ein,

Autor:
FranchiseCHECK

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