Apotheke eröffnen ohne Studium

Geschäftsidee
Geschäftsidee: Apotheke eröffnen ohne Studium

Eine eigene Apotheke eröffnen, einen bestehenden Standort übernehmen oder als Unternehmer in den Gesundheitsmarkt einsteigen - wirtschaftlich klingt das durchaus interessant. Doch gerade bei Apotheken gelten in Deutschland deutlich strengere Regeln als bei einem normalen Einzelhandelsgeschäft. Die wichtigste Antwort deshalb direkt vorweg: Eine öffentliche Apotheke kannst du in Deutschland grundsätzlich nicht selbst eröffnen und betreiben, wenn du keine Approbation als Apotheker hast. Es reicht auch nicht aus, einfach einen Apotheker als Geschäftsführer oder Filialleiter einzustellen. Die Betriebserlaubnis ist an den Apotheker selbst gebunden. Das ergibt sich insbesondere aus §§ 1 und 2 des Apothekengesetzes (ApoG). Das bedeutet allerdings nicht, dass der Gesundheitsmarkt für Quereinsteiger verschlossen ist. Ebenso wenig bedeutet es, dass jedes Geschäftsmodell rund um Apotheken automatisch ein Pharmaziestudium voraussetzt. Der entscheidende Punkt ist die Frage: Willst du tatsächlich Betreiber einer öffentlichen Apotheke werden - oder möchtest du unternehmerisch im Gesundheitsmarkt tätig sein? Genau dieser Unterschied eröffnet interessante Alternativen.

Apotheke eröffnen ohne Studium: der schnelle Check

Ausgangssituation Eigene öffentliche Apotheke möglich? Einordnung
Quereinsteiger ohne Pharmaziestudium Nein Keine Approbation
PTA Nein PTA-Ausbildung ersetzt die Approbation nicht
PKA Nein Kaufmännische Ausbildung berechtigt nicht zum Apothekenbetrieb
Pharmaziestudent Noch nicht Erst nach Ausbildung, Prüfung und Approbation
Approbierter Apotheker Ja Weitere Voraussetzungen des ApoG müssen erfüllt werden
Investor ohne Approbation Nein Fremdbesitz einer öffentlichen Apotheke ist grundsätzlich nicht vorgesehen
Apotheker + externer Investor als Mitgesellschafter So nicht möglich Bei gemeinschaftlichem Betrieb benötigen alle Gesellschafter die erforderliche Erlaubnis
Franchise-Partner ohne Approbation Keine öffentliche Apotheke Franchise umgeht das Apothekenrecht nicht

Warum darf man eine Apotheke nicht einfach als Unternehmer eröffnen?

Eine Apotheke sieht von außen zunächst wie ein spezialisiertes Einzelhandelsgeschäft aus. Rechtlich ist sie das aber nicht. Apotheken übernehmen einen Teil der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Deshalb knüpft der Gesetzgeber die Betriebserlaubnis an fachliche und persönliche Anforderungen. § 1 ApoG stellt klar, dass für den Betrieb einer Apotheke eine behördliche Erlaubnis notwendig ist und dass diese Erlaubnis dem jeweiligen Apotheker erteilt wird. § 2 ApoG verlangt unter anderem ausdrücklich die deutsche Approbation als Apotheker. Das ist der entscheidende Unterschied etwa zu einem Fitnessstudio, Sanitätshaus, Pflegedienst, Gesundheitsstudio oder vielen anderen
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Autor:
FRANCHISECHECK.DE

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