Franchisenehmer
Ein Franchisenehmer kann aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden.
Erstens gibt es den rechtlichen Aspekt, in dem ein Franchisenehmer als unabhängiger Unternehmer betrachtet wird. Dies bedeutet neben einer Änderung des Versicherungsschutzes, dass der Franchisenehmer von seinem Franchisegeber zur Verantwortung gezogen werden kann. In der Regel treten verbundene Unternehmen als juristische Person in den Franchisevertrag
Autor:
FRANCHISECHECK.AT
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