GbR

Glossar
Glossar: GbR

GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR ist eine Unternehmensform, diese stellt die Vereinigung von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen da. Beide Personen sind gleichgesetzt und jeweils gleichzeitig Gesellschafter oder Geschäftsführer. In einen Vertrag verpflichten sich beide, das unternehmerische Ziel anzustreben bzw. zu Geschäftszwecken auszuüben.


Leitfaden zur GbR Gründung:

  • Firmennamen: hier müssen die Namen der Gründer mit der Ergänzung GbR und evtl. einem Unternehmenszweck enthalten sein
  • Gesellschaftervertrag: Kann mündlich wie schriftlich erfolgen. Es ist aber empfohlen, sollte es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen, den Vertrag schriftlich festzuhalten
  • Startkapital: da die Gesellschafter persönlich haften, wird kein Startkapital benötigt
  • Ämter und Behörden: kein Handelsregistereintrag notwendig. Es wird lediglich folgendes benötigt:
Autor:
FranchiseCHECK

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