Steuerfreiheit für nebenberuflich Selbstständige 2021

In Deutschland gibt es eine Steuerpflicht. Diese entsteht, sobald es zu einer Gegebenheit kommt, die per Gesetz an eine Steuer geknüpft ist. So ist z. B. jeder, der Einkünfte erzielt, einkommenssteuerpflichtig und jeder Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig.





Auch Selbstständige, die nur im Nebenerwerb Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen, sind steuerpflichtig. Hier fallen Umsatzsteuer – sofern nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer an. Sowohl bei der Einkommens- als auch bei der Gewerbesteuer gibt es jedoch Ausnahmen.





Steuerfreibeträge für nebenberuflich Selbstständige





Einkommenssteuer: Bei der Einkommenssteuer liegt der jährliche Freibetrag 2021 bei 410€, d. h. wenn Sie im Jahr 2021 maximal 410€ mit Ihrem Nebenerwerb eingenommen haben, müssen Sie keine Einkommenssteuer abführen.
Für Ausbilder, Übungsleiter, Erzieher und dergleichen liegt der Freibetrag 2021 sogar bei 2.400€





Gewerbesteuer: Sobald ein Gewerbe angemeldet wurde, ist auch die Gewerbesteuer fällig. Es sei denn, Sie sind eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft und haben im Jahr 2021 nicht mehr als 24.500€ Gewinn erzielt. Bei sonstigen Organisationsformen, wie z. B. Vereinen, liegt die Obergrenze des Freibetrags 2021 jedoch nur bei 5.000€ und Kapitalgesellschaften haben gar keinen Anspruch auf eine Freibetrag.





Freibetrag überschritten – was dann?





Sowohl bei der Einkommens- als auch bei der Gewerbesteuer gilt, dass nur der Betrag, welcher den Freibetrag übersteigt, versteuert werden muss. Der Freibetrag bleibt somit von einer Besteuerung immer frei und mindert dadurch die Steuerbemessungsgrundlage. Bei einem Gewinn von 5.000€ z.B. beträgt die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer lediglich 2.600€ anstatt 5.000€.





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https://www.franchisecheck.de/blog/2021/02/steuerfreiheit-fuer-nebenberuflich-selbststaendige-2021/


Quelle: www.franchisecheck.de

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