Nebenberuflich selbstständig: So geht's!
Wie wird man nebenberuflich selbstständig?
Der eigene Chef sein, ein zweites Standbein etablieren, sich nebenberuflich selbstständig machen – genau das ist eine Vorstellung die vielen hart arbeitenden Menschen gefällt. Die Gründungszahlen im Nebengewerbe steigen seit Jahren konstant, besonders die Einzelgründungen rücken dabei in den Fokus.
Es klingt lukrativ und einfach in die Selbstständigkeit zu starten, leider unterschätzen daher viele angehende Selbstständige den Aufwand, der getätigt werden muss, um erfolgreich eine nebenberufliche Existenz aufzubauen.
Machen Sie sich auf die eine oder andere bürokratische Hürde gefasst, aber lassen Sie sich von diesen Dingen nicht einschüchtern! Mit unserer Checkliste zum nebenberuflich selbstständig werden, erreichen Sie ihre Ziele schnell und unkompliziert!
Nebenberuf vs. Hauptberuf – wie lange darf ich arbeiten?
Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, führt zwangsläufig noch eine hauptberufliche Tätigkeit aus. Der Hauptberuf sollte das Haupteinkommen generieren und zeitlich sollten nicht mehr als 18 Stunden pro Woche in das eigene Unternehmen investiert werden. Genau dies garantiert Ihnen die Nebenberuflichkeit.
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Stunden nebenberuflich selbstständig / Woche
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
Studenten:
- Hauptberuf: Studierende
- maximales Einkommen: 350€ pro Monat
- Grenzüberschreitung 2x mal im Jahr zulässig
Beamte:
- maximaler Zeitaufwand:
20% der wöchentlichen Dienstzeit
- maximales Einkommen:
40% des Monatsgrundgehalts
Arbeitslose:
- maximales Einkommen: 165€ pro Monat
- bei Verdienst zw. 165€ & 400€ wird das Einkommen angerechnet
- Gewerbeanmeldung möglich, falls Gründerzuschussantrag gestellt
Nebenberuflich selbstständig: Krankenversicherung, Sozialversicherung & Berufshaftpflichtversicherung
Wer den Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit bestreitet wird zwangsläufig mit dem Thema Versicherung konfrontiert werden. Im schlimmsten Fall kann ein Betriebsunfall zur Insolvenz eines Unternehmens führen, da diese Angelegenheiten sehr teuer werden können. Ordentlich versichert zu sein, kann also dazu führen, dass die Unternehmensexistenz gewahrt wird.
Krankenversicherung:
In der Selbstständigkeit sind Sie nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Es ist notwendig sich per Antrag befreien zu lassen, und die künftige Zahlungsverpflichtung orientiert sich grundsätzlich am Einkommen. In 2020 liegen die Kosten von Mindestbeitrag & Höchstbeitrag zwischen 2.340€ & 10.400€ pro Jahr.
Es liegt bei nebenberuflich Selbstständigen jedoch sehr im Trend sich “privat” versichern zu lassen, da private Kassen oft ein wesentlich besseres Preis-/Leistungsverhältnis aufweisen und sich auch die Beitragshöhe nicht am Grundeinkommen orientiert. Wer die Krankenkasse nicht in Anspruch nimmt, bekommt oftmals Beitragsrückerstattungen und wird nicht von Vor- oder Nachzahlungen überrascht.
Sozialversicherung:
Grundsätzlich ist es so, dass Einkünfte aus einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit sozialabgabenfrei sind. Es gibt jedoch auch hier wieder diverse Ausnahmen. Wer beispielsweise nur “scheinselbstständig” ist, also er mehr als 80% seiner Einkünfte durch einen einzelnen Kunden generiert, oder er keine Freiheit in Bezug auf die Gestaltung seiner Aufträge besitzt, ist rentenversicherungspflichtig. Dann werden 18,3% der Einnahmen an die Rentenversicherung abgeführt.
Für gesetzlich Versicherte gilt zudem, wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit zur Haupttätigkeit wird, beispielsweise, wer die Obergrenze von 18 Stunden übertritt, muss einen Beitrag in Höhe von 15,5% der Umsätze an die Krankenkasse abführen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung für nebenberuflich Selbstständige kann ein immens wichtiger Faktor sein um sich vor dem finanziellen Ruin zu schützen. Die Versicherung wird aktiv, sobald im Betrieb, oder bedingt durch die berufliche Tätigkeit Schäden auftreten.
Verschiedenste Bereiche werden abgedeckt, wird beispielsweise einem Kunden in den eigenen Verkaufsräumen ein Schaden zugefügt, oder montieren Sie als Handwerker ein Waschbecken falsch, welches dann einen Schaden im Haus erzeugt, dann steht die Berufshaftpflichtversicherung an Ihrer Seite. Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, sollte also definitiv Geld in die richtigen Versicherungen und Absicherungen seines Unternehmens investieren.
Nebenberuflich selbstständig: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer & Freibetrag
Wer sich nun also gut versichert hat, auf den kommen im nächsten Schritt die Steuern zu. Wieder gibt es einige Dinge zu beachten, wenn man nebenberuflich selbstständig steuerpflichtig wird. Klar sein sollte, auch wer eine nebenberufliche Tätigkeit ausführt muss Einkünfte versteuern und anmelden, die wichtigsten Steuerarten, die auf Sie als nebenberuflich selbstständiger Unternehmer zukommen, möchten wir nun kurz vorstellen.
Einkommenssteuer:
Jeder der ein Einkommen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit erzielt, muss in den meisten Fällen auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Es kann grundsätzlich die einfache Einkommensüberschussrechnung herangezogen werden, also die Ausgaben und Abschreibungen von den Einnahmen abgezogen werden. Der ermittelte Gewinn ist dann zu versteuern.
Falls Sie mit ihrer selbstständigen Arbeit Verluste machen, kann eine schon abgeführte Einkommenssteuer auch wieder zurückgeholt werden. Jedoch sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass zu viele Verluste über einen längeren Zeitraum dazu führen können, dass das Finanzamt die Tätigkeit als “Liebhaberei” deklariert und Verluste nicht mehr anerkennt.
Freibeträge:
- bis 410€ Nebeneinkünfte im Jahr = keine Steuererklärung erforderlich (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG)
- 2.400€ steuerfrei, falls das Einkommen als Betreuer, Erzieher, Ausbilder oder Übungsleiter bzw. durch die Pflege kranker, alter oder behinderter Menschen im öffentlichen/gemeinnützigen Auftrag erzielt wird (§ 3 Nr. 26 EStG)
Gewerbesteuer:
Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie ein Gewerbe anmelden, ist das Unternehmen gewerbesteuerpflichtig. Eine Gewerbesteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer, sie variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
Bemessen wird die abzuführende Gewerbesteuer über den Gewinn und mit Gewerbesteuerrechnern lassen sich die Kosten recht gut prognostizieren. Wer keinen freien Beruf ausführt, also auch nebenberuflich selbstständig ist, der muss eine Gewerbesteuer zwangsläufig zahlen.
Freibeträge:
- Steuerfreibetrag = 24.500€ (liegt der Jahresgewinn unter diesem Betrag, wird keine Gewerbesteuer gezahlt)
Umsatzsteuer:
Jeder Umsatz in Deutschland ist steuerpflichtig (§12 UStG). Falls Sie jedoch unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dann weisen ihre Rechnungen keine Umsatzsteuer auf. Dies soll kleine Unternehmen nachhaltig entlasten. Als Kleinunternehmen gilt:
- Umsatz im Vorjahr: < 17.500€
- Umsatz aktuelles Jahr: < 50.000€
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Quelle: www.franchisecheck.de
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